Wir helfen beim Einkauf, im Haushalt, auf dem Weg zum Arzt und beim Papierkram mit der Pflegekasse. In der Regel kostenfrei über den Entlastungsbetrag.
Bayrische Alltagshilfe ist ein nach bayerischem Landesrecht (AVSG) anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI mit Sitz in Bayern. Wir bieten Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Einkauf, Begleitservice und Demenzbetreuung für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 in ganz Bayern, unter anderem in München, Nürnberg, Augsburg und Regensburg. Die Leistungen rechnen wir direkt über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse (131 € pro Monat) ab, sodass für die meisten Familien keine eigenen Kosten entstehen.
Ob geselliger Nachmittag oder Behördengang: Wir sind für die kleinen und großen Dinge des Alltags da.
Gespräche, Spaziergänge und gemeinsame Hobbys. Gegen Einsamkeit, für mehr Lebensfreude.
Mehr erfahren →Leichte Hausarbeit, Wäsche, Ordnung und gemeinsames Kochen, damit Ihr Zuhause Zuhause bleibt.
Mehr erfahren →Einkäufe, Apotheke und kleine Erledigungen, allein oder gemeinsam mit Ihnen.
Mehr erfahren →Zu Arzt, Amt, Friedhof oder Veranstaltung. Sicher hin und sicher wieder zurück.
Mehr erfahren →Aktivierende Betreuung durch geschulte Helfer:innen, immer mit fester Bezugsperson.
Mehr erfahren →Wir unterstützen bei Antrag, Begutachtung, Höherstufung und Widerspruch.
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Telefonisch oder bei Ihnen zu Hause. Wir hören zu und klären Ihren Bedarf.
Wir prüfen, was Ihnen zusteht, und helfen beim Antrag bei der Pflegekasse.
Passend ausgewählt, kommt sie zu festen Terminen regelmäßig zu Ihnen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ganz ohne Papierkram für Sie.
Jeder Mensch mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI, aktuell bis zu 131 € pro Monat. Damit lassen sich unsere Leistungen in der Regel vollständig finanzieren.
Wichtig: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Budget steht Ihnen insgesamt zu. Die 131 € sind in jedem Pflegegrad gleich. Ab Pflegegrad 2 kommen aber deutlich mehr Mittel dazu: bis zu 40 % der ungenutzten Pflegesachleistungen (Umwandlungsanspruch, je höher der Pflegegrad, desto höher dieser Betrag) und der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € pro Jahr. Bei Pflegegrad 1 bleibt es beim Entlastungsbetrag.
Alles zu Pflegegrad & Kosten
Wir sind hier zu Hause und kennen die Menschen in Bayern. Statt ständig wechselnder Gesichter bekommen Sie eine feste Bezugsperson, die Sie wirklich kennt und sich Zeit nimmt.
Wir wissen, dass es nicht leicht fällt, einen fremden Menschen ins eigene Zuhause zu lassen. Deshalb lernen Sie Ihre Bezugsperson vorher in aller Ruhe kennen, ganz ohne Verpflichtung. Erst wenn es passt, geht es weiter.
Eine feste Bezugsperson. Keine wechselnden Gesichter. Sie bekommen einen Menschen, der Sie und Ihren Alltag wirklich kennt.
Anerkannt und transparent. Als anerkanntes Angebot nach bayerischem Landesrecht rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ohne Vorkasse.
Zeit, die ankommt. Betreuung im Minutentakt gibt es bei uns nicht. Wir nehmen uns die Zeit, die ein guter Nachmittag eben braucht.
In München unterstützen wir pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 im Alltag und rechnen direkt über den Entlastungsbetrag (131 € pro Monat) mit der Pflegekasse ab, ohne Vorkasse.
In Nürnberg bieten wir Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und Demenzbetreuung mit fester, geschulter Bezugsperson. Anerkannt nach bayerischem Landesrecht, abrechenbar über die Pflegekasse.
In Augsburg übernimmt unsere Haushaltshilfe leichte Hausarbeit, Wäsche, Einkauf und Begleitung, finanziert über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse für Pflegegrad 1 bis 5.
Ein paar Momente, wie sie bei unseren Besuchen entstehen.






Erzählen Sie uns, wie es bei Ihnen zu Hause gerade aussieht. Wir sagen Ihnen ehrlich, welche Unterstützung passt und was die Pflegekasse übernimmt.