Viele Familien zahlen für Alltagshilfe gar nichts aus eigener Tasche. Hier erklären wir, wie der Entlastungsbetrag funktioniert und wie wir Sie beim Pflegegrad unterstützen.
Jeder pflegebedürftige Mensch mit Pflegegrad 1 bis 5, der zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Aktuell sind das bis zu 131 € pro Monat, die Ihre Pflegekasse für qualitätsgesicherte Betreuungs- und Entlastungsleistungen übernimmt.
Als anerkannter Anbieter rechnen wir diese Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Für Sie bedeutet das: keine Vorkasse, kein Papierkram. In den meisten Fällen entstehen Ihnen gar keine eigenen Kosten.
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort: Sie können innerhalb des Jahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Der Entlastungsbetrag steht Ihnen in jedem Pflegegrad zu. Ab Pflegegrad 2 kommen weitere Möglichkeiten hinzu.
| Pflegegrad | Bedeutung | Entlastungsbetrag (§45b) | Alltagshilfe nutzbar? |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit | bis 131 € / Monat | Ja |
| Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung | bis 131 € / Monat | Ja · zzgl. §45a |
| Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung | bis 131 € / Monat | Ja · zzgl. §45a |
| Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung | bis 131 € / Monat | Ja · zzgl. §45a |
| Pflegegrad 5 | Schwerste mit besonderen Anforderungen | bis 131 € / Monat | Ja · zzgl. §45a |
Stand: Juni 2026, zuletzt geprüft 18.06.2026. Umwandlungsanspruch (§45a SGB XI): Mit Pflegegrad 2 bis 5 können zusätzlich bis zu 40 % der ungenutzten Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Wir prüfen Ihren individuellen Anspruch im kostenlosen Erstgespräch.
Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zum Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € pro Jahr zusammengefasst, frei aufteilbar und ab Pflegegrad 2. Die Vorpflegezeit entfällt, die Verhinderungspflege gilt für bis zu 8 Wochen (56 Tage). Dieses Budget lässt sich zusätzlich zum Entlastungsbetrag (131 € pro Monat) für Alltagshilfe und Betreuung einsetzen.
Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt. Dabei helfen wir Ihnen.
Wir bereiten Sie auf den Termin des Medizinischen Dienstes vor.
Wir prüfen den Pflegegrad-Bescheid gemeinsam mit Ihnen.
Falls nötig, unterstützen wir bei Widerspruch oder Höherstufung.
Sagen Sie uns Ihre Situation, und wir erklären Ihnen genau, was Ihnen zusteht und wie viel es Sie kostet (meistens nichts).