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Verständlich erklärt

Pflegegrad & Kosten: Alltagshilfe über die Pflegekasse

Viele Familien zahlen für Alltagshilfe gar nichts aus eigener Tasche. Hier erklären wir, wie der Entlastungsbetrag funktioniert und wie wir Sie beim Pflegegrad unterstützen.

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)

Bis zu 131 € im Monat, für jeden Pflegegrad

Jeder pflegebedürftige Mensch mit Pflegegrad 1 bis 5, der zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Aktuell sind das bis zu 131 € pro Monat, die Ihre Pflegekasse für qualitätsgesicherte Betreuungs- und Entlastungsleistungen übernimmt.

Als anerkannter Anbieter rechnen wir diese Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Für Sie bedeutet das: keine Vorkasse, kein Papierkram. In den meisten Fällen entstehen Ihnen gar keine eigenen Kosten.

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort: Sie können innerhalb des Jahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Ihr monatlicher Anspruch
131 € / Monat
  • Schon ab Pflegegrad 1
  • Direkt über die Pflegekasse
  • Ansparbar bis 30. Juni des Folgejahres
  • Wir übernehmen die Abrechnung
Pflegegrade im Überblick

Was bei welchem Pflegegrad gilt

Der Entlastungsbetrag steht Ihnen in jedem Pflegegrad zu. Ab Pflegegrad 2 kommen weitere Möglichkeiten hinzu.

PflegegradBedeutungEntlastungsbetrag (§45b)Alltagshilfe nutzbar?
Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeitbis 131 € / MonatJa
Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigungbis 131 € / MonatJa · zzgl. §45a
Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigungbis 131 € / MonatJa · zzgl. §45a
Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigungbis 131 € / MonatJa · zzgl. §45a
Pflegegrad 5Schwerste mit besonderen Anforderungenbis 131 € / MonatJa · zzgl. §45a

Stand: Juni 2026, zuletzt geprüft 18.06.2026. Umwandlungsanspruch (§45a SGB XI): Mit Pflegegrad 2 bis 5 können zusätzlich bis zu 40 % der ungenutzten Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Wir prüfen Ihren individuellen Anspruch im kostenlosen Erstgespräch.

Neu seit 1. Juli 2025

Der Gemeinsame Jahresbetrag: 3.539 € zusätzlich

Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zum Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € pro Jahr zusammengefasst, frei aufteilbar und ab Pflegegrad 2. Die Vorpflegezeit entfällt, die Verhinderungspflege gilt für bis zu 8 Wochen (56 Tage). Dieses Budget lässt sich zusätzlich zum Entlastungsbetrag (131 € pro Monat) für Alltagshilfe und Betreuung einsetzen.

Noch kein Pflegegrad?

So beantragen wir ihn gemeinsam

1

Antrag stellen

Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt. Dabei helfen wir Ihnen.

2

Begutachtung vorbereiten

Wir bereiten Sie auf den Termin des Medizinischen Dienstes vor.

3

Bescheid prüfen

Wir prüfen den Pflegegrad-Bescheid gemeinsam mit Ihnen.

4

Widerspruch & Höherstufung

Falls nötig, unterstützen wir bei Widerspruch oder Höherstufung.

Häufige Fragen

Rund um Pflegegrad & Kosten

Was genau ist der Entlastungsbetrag?
Eine zweckgebundene Leistung der Pflegekasse nach §45b SGB XI von bis zu 131 €/Monat. Er ist für qualitätsgesicherte Betreuungs- und Entlastungsleistungen gedacht, zum Beispiel unsere Alltagshilfe, und steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu.
Muss ich in Vorkasse gehen?
In der Regel nicht. Als anerkannter Anbieter rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie haben damit weder Vorkasse noch Papierkram.
Was ist der Umwandlungsanspruch (§45a)?
Mit Pflegegrad 2 bis 5 können Sie bis zu 40 Prozent Ihrer nicht genutzten Pflegesachleistungen für anerkannte Alltagshilfe verwenden, zusätzlich zum Entlastungsbetrag. So steht oft deutlich mehr als 131 € zur Verfügung. Bei Pflegegrad 1 besteht dieser Anspruch nicht.
Verfällt nicht genutztes Geld?
Nicht sofort. Nicht genutzte Entlastungsbeträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Wir beraten Sie, wie Sie Ihren Anspruch optimal nutzen.
Bekomme ich garantiert einen Pflegegrad?
Über den Pflegegrad entscheidet allein die Pflegekasse auf Basis der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Garantieren können wir das nicht. Aber wir bereiten Sie bestmöglich vor und begleiten den gesamten Prozess.
Was ist der Gemeinsame Jahresbetrag 2026 und wie viel bekomme ich?
Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zum Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € pro Jahr zusammengefasst, frei aufteilbar und ab Pflegegrad 2. Dieses Budget kommt zusätzlich zum Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat und lässt sich für Betreuung und Entlastung einsetzen. Bei Pflegegrad 1 besteht dieser Anspruch nicht.
Was kostet eine Alltagsbegleitung und was muss ich selbst zahlen?
Eine Stunde Alltagsbegleitung kostet privat meist zwischen 30 und 50 €. Mit Pflegegrad zahlen die meisten Familien nichts selbst: Als anerkannter Anbieter rechnen wir direkt über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse ab, 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1.

Wir prüfen Ihren Anspruch, kostenlos

Sagen Sie uns Ihre Situation, und wir erklären Ihnen genau, was Ihnen zusteht und wie viel es Sie kostet (meistens nichts).